Gemeinsame Schutzerklärung


Was?

In der Gemeinsamen Schutzerklärung verpflichten sich berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wir Organisationsverantwortliche ausdrücklich, in ihrem Verantwortungsbereich entschieden für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor sexualisierter Gewalt einzutreten.

Wer und wann?

Um von Anfang an die Bedeutung des Schutzauftrags vor sexualisierter Gewalt in der jeweiligen Einrichtung deutlich zu machen, müssen alle beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Kontakt mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen stehen oder eine Leitungsfunktion in diesen Bereichen ausüben, zu Beginn ihrer dienstlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit die Gemeinsame Schutzerklärung unterzeichnen.

Verantwortlich

Die Leitung eines Trägers ist dafür verantwortlich, dass die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnen. Für den Träger wird die Gemeinsame Erklärung durch eine von der Leitung bestimmten Person unterschrieben. Eine Ausfertigung der Erklärung erhält die bzw. der Mitarbeitende, eine wird beim Träger mit den Personalunterlagen aufbewahrt.

Kontakt

Burkhard Rooß
Präventionsbeauftragter des Erzbistums Berlin
Ahornallee 33, 14050 Berlin
Tel.: (030) 204 548 3-27
E-Mail: burkhard.rooss(ät)erzbistumberlin.de