Institutionelles Schutzkonzept
Ein Schutzkonzept stellt einen ganzheitlichen Ansatz dar, die auf dem Fundament des christlichen Menschenbildes von Wertschätzung, Respekt und einer Kultur der Achtsamkeit gebündelten Präventionsanstrengungen eines Trägers oder einer Einrichtung in Beziehung zueinander zu bringen, um Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen und Mitarbeitenden Sicherheit und Orientierung für ihr Handeln zu geben. Die einzelnen Maßnahmen stehen nicht isoliert, sondern in einem wirkungsvollen Gesamtzusammenhang.
Die Präventionsordnung des Erzbistums Berlin 2022 erhebt die Entwicklung eines Schutzkonzeptes für jeden katholischen Rechtsträger bzw. deren Einrichtungen zur zentralen Aufgabe und nennt die dafür notwendigen Bestandteile. Diese sind in der nachfolgenden Grafik zusammengefasst:
Manche Bestandteile des Institutionellen Schutzkonzeptes wurden diözesanweit für alle katholischen Träger im Erzbistum Berlin gleichermaßen geregelt (z.B. Präventionsschulungen, Erweitertes Führungszeugnis, Schutzerklärung), andere bedürfen auf Grundlage einer Risikoanalyse der träger- bzw. einrichtungsspezifischen Konkretisierung (z.B. Verhaltenskodex oder Beschwerdewege).
Für die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes gilt nach den Ausführungsbestimmungen zur Präventionsordnung 2022 für Pfarrgemeinden eine Frist bis ein Jahr nach der Errichtung der neuen Pfarrei, bei Trägern der Gesundheits- und eine Frist bis zum 31.12.21, bei Trägern der Altenhilfe eine Frist bis zum 31.12.2023, für alle anderen Träger galt eine Frist bis zum 31.12.2019. Bei Einrichtungen des Erzbistums Berlin und den Pfarrgemeinden erfolgt die Ausgestaltung im Einvernehmen mit dem Präventionsbeauftragten des Erzbistums. Träger und Einrichtungen veröffentlichen ihr Institutionelles Schutzkonzept auf der jeweiligen Homepage.
Kontakt
Burkhard Rooß
Präventionsbeauftragter des Erzbistums Berlin
Ahornallee 33, 14050 Berlin
Tel.: (030) 204 548 3-27
E-Mail: burkhard.rooss(ät)erzbistumberlin.de