Schulungen und Fortbildungen


In der Präventionsordnung sind verpflichtende Sensibilisierungs- und  Qualifizierungsmaßnahmen für alle beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vorgesehen, um das Wissen und die Handlungskompetenz im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren. Die dafür notwendige innere Haltung der beteiligten Personen soll auf allen Ebenen entwickelt und gestärkt werden. Dazu gehört auch die Förderung einer positiven Einstellung zur Sexualität, die verantwortlich zu gestalten ist und die Freiheit und Menschenwürde beachtet.

Ausführungsbestimmungen

Zielgruppen, Schulungsumfänge und Rahmenbedingungen sind in den zum 01.02.2022 aktualisierten Ausführungsbestimmungen zur Präventionsordnung konkretisiert. Je nach Aufgabenbereich, Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sowie dem Grad an Leitungsverantwortung sind drei verschiedene, aufeinander aufbauende Schulungsformate vorgesehen:

  • Sensibilisierung mehr
  • Basis-Schulung mehr
  • Intensiv-Schulung mehr
  • Mindestens alle fünf Jahre gilt für beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Pflicht zur Teilnahme an einer Auffrischung oder vertiefenden Fortbildung. mehr

Die Verantwortung für die Umsetzung der Schulungsverpflichtung liegt beim jeweiligen Rechtsträger. Nachgewiesene Vorerfahrungen der Mitarbeitenden werden anerkannt.

Schulungstermine 2024


Pastorales Personal und Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

  • Intensiv-Schulungen für Priester, Diakone, Pastoral- und Gemeindereferent:innen und andere Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen
  • Basis-Schulungen für Mitarbeitende an katholischen Schulen und Religionslehrkräfte an staatlichen Schulen
  • Schulungen für pädagogische Mitarbeitende und Leitungskräfte in katholischen Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Berlin
  • Schulungen für Ehrenamtliche in Pfarrgemeinden
  • Basis-Schulungen für ehrenamtliche Jugendliche

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Fortbildungen, Auffrischungen und Vertiefungen

 

  • Fortbildungen
  • Auffrischungen und Vertiefung für Pastorales Personal
  • Auffrischungen und Vertiefung für Ehrenamtliche in Pfarrgemeinden

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Mitarbeitende in der Arbeit mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen

  • Sensibilisierungen für Besuchsdienste
  • Basis-Schulungen Plus für Leitungskräfte aus Krankenhäusern
  • Intensiv-Schulungen für Führungskräfte in Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe

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Ausbildungskurse für Schulungsreferent:innen und Präventionsbeauftragte

  • Ausbildung von Schulungsreferent:innen
  • Ausbildung von Präventionsbeauftragten

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Sensibilisierung

Der Umfang der Sensibilisierung beträgt mindestens drei Zeitstunden.

Zielgruppen der Sensibilisierung sind:

a)    Ehrenamtliche mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen, soweit sie nicht zur Zielgruppe einer Basis-Schulung gehören,
insbesondere

  • Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit und -hilfe sowie der Arbeit mit  Ministrantinnen und Ministranten,
  • Ehrenamtliche Katechetinnen und Katecheten in der Erstkommunion- und Firmvorbereitung,
  • Ehrenamtliche in Schulen,
  • Ehrenamtliche Leiterinnen und Leiter von Musikgruppen, Chören, Krabbelgruppen u. ä.,
  • Gottesdienstbeauftragte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakte zu Minderjährigen über die Aufgabe der Sakramentenspendung hinaus haben,
  • Vorstandsmitglieder in Pfarrei- und Gemeinderäten, stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands,
  • Kitabeauftragte in Kirchenvorständen,
  • zur Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse durch Kirchenvorstände beauftragte Personen,
  • Ehrenamtliche Netzwerkadministratorinnen und -administratoren sowie Moderierende von Internetforen und Internetchats,
  • Ehrenamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten,
  • Ehrenamtliche in der Gesundheits-, Alten- und Behindertenhilfe, z.B. Besuchsdienste.

b)    Beschäftigte ohne pastoralen/pädagogischen/medizinischen/therapeutischen/pflegerischen Auftrag mit gelegentlichem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen (inkl. Mehraufwandsentschädigungs-Kräfte, Praktikantinnen und Praktikanten mit Einsatzzeit über drei Monate, u. ä.), insbesondere

  • Kirchenmusikerinnen und -musiker,
  • Küsterinnen und Küster,
  • Hausmeisterinnen und Hausmeister,
  • Pfarr- und Schulsekretärinnen und -sekretäre,
  • Reinigungs- und Servicekräfte,
  • Technisches und hauswirtschaftliches Personal,
  • Netzwerkadministratorinnen und -administratoren sowie Moderierende von Internetforen und Internetchats.

c)    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern aus den Bereichen Medizin, Pflege und Therapie, soweit sie nicht zur Zielgruppe einer Basis-Schulung oder Intensiv-Schulung gehören.

d)    Priester im Ruhestand


Basis-Schulung

Der Umfang der Basis-Schulung beträgt mindestens sechs Zeitstunden, die Sensibilisierung ist Bestandteil der Basis-Schulung.

Zielgruppen der Basis-Schulung sind:

a)    Ehrenamtliche mit intensivem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen, insbesondere bei Maßnahmen mit Übernachtung, insbesondere

  • Ehrenamtliche Leiterinnen und Leiter von Kinder- und Jugendgruppen sowie von Gruppen für Ministrantinnen und Ministranten,
  • Ehrenamtliche Katechetinnen und Katecheten in der Erstkommunion- und Firmvorbereitung,
  • Ehrenamtliche in Schulen,
  • Ehrenamtliche Leiterinnen und Leiter von Musikgruppen, Chören, Krabbelgruppen u. ä.

b)    Beschäftigte mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen (inkl. Mehraufwandsentschädigungs-Kräfte, Freiwilligendienstleistende, Praktikantinnen und Praktikanten mit Einsatzzeit über drei Monate, u. ä.), insbesondere

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder und Jugendarbeit,
  • Lehrerinnen und Lehrer,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ganztagsschule und Hort,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Erziehungs- und Familienberatungsstellen und anderen Beratungsdiensten,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterer Dienste und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Chorleiterinnen und -leiter, Kirchenmusikerinnen und -musiker,
  • Anleiterinnen und Anleiter von minderjährigen Praktikantinnen und Praktikanten in allen Arbeitsfeldern,
  • Medizinisches, therapeutisches und Pflegepersonal in besonders sensiblen Arbeitsfeldern, z.B. Intensivstation und Ersthilfe,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialdienst in Krankenhäusern,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der stationären und ambulanten Altenhilfe.

c)    Führungskräfte in Krankenhäusern mit strategischer Verantwortung (Direktorium, Geschäftsführung, Chefärzte/-ärztinnen, Pflegedienstleitung, MAV-Vorsitzende u.a.) oder mit operativer Personalverantwortung (Stationsleitungen, Abteilungsleitungen, Oberärzte/-ärztinnen u.a.), bei Teilnahme an einem zusätzlichen zweistündigen Leitungsmodul.


Intensiv-Schulung

Der Umfang der Intensiv-Schulung beträgt mindestens 12 Zeitstunden, die Basis-Schulung ist Bestandteil der Intensiv-Schulung.

Zielgruppen der Intensiv-Schulung sind

a)    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Leitungs-, Personal- oder Ausbildungsverantwortung,
insbesondere

  • Leitungen der Zentralen Servicestellen sowie Bereichs- und Teilbereichsleitungen im Erzbischöflichen Ordinariat,
  • Priester, Diakone, Dekanatsjugendseelsorgerinnen und -seelsorger,
  • Verwaltungsleiterinnen und -leiter in Pfarrgemeinden,
  • Schulleiterinnen und -leiter,
  • Leiterinnen und Leiter, Koordinatorinnen und Koordinatoren von Hortarbeit und im Ganztagsschulbetrieb,
  • Leiterinnen und Leiter von Kitas, Jugend- und Familienbildungsstätten, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Leiterinnen und Leiter von Erziehungs- und Familienberatungsstellen und anderen Beratungsdiensten,
  • Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe,
  • Führungskräfte in der stationären und ambulanten Altenhilfe (Geschäftsführung, Qualitätsmanagement, Pflegedienstleitung, Wohnbereichsleitung, Hauswirtschaftsleitung u.a.),
  • Praxisanleiterinnen und -anleiter von minderjährigen Auszubildenden in allen Arbeitsfeldern.

b)    Beschäftigte mit intensivem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen, insbesondere

  • Auszubildende pastoraler Berufe,
  • Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten, Pastoral- und Gemeindeassistentinnen und -assistenten,
  • Bildungsreferentinnen und -referenten in Jugend- und Familienbildungsstätten und in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit,
  • Schulseelsorgerinnen und -seelsorger,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schulsozialarbeit,
  • Beratungs- und Vertrauenslehrerinnen und -lehrer,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Krankenhausseelsorgerinnen und –seelsorger,
  • Medizinisches, therapeutisches und Pflegepersonal auf Kinderstationen von Krankenhäusern,
  • Medizinisches, therapeutisches und Pflegepersonal in Krankenhäusern auf Stationen mit langer Verweildauer der Patientinnen und Patienten, z.B. Psychiatrie,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe.

 

Auffrischung und Vertiefung

Der Rechtsträger hat dafür Sorge zu tragen, dass Leitungskräfte und die beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit pastoralem, pädagogischem, medizinischem, therapeutischem oder pflegerischem Auftrag mindestens alle fünf Jahre an einer Auffrischung oder vertiefenden Fortbildung teilnehmen. Über die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Auffrischung oder vertiefenden Fortbildung mindestens alle fünf Jahre bei anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen entscheidet der jeweilige Rechtsträger. Der Umfang einer Auffrischung oder vertiefenden Fortbildung umfasst mindestens drei Zeitstunden. Als Auffrischung oder vertiefende Fortbildung gelten:

  • Veranstaltungen der Präventionsarbeit im Erzbistum Berlin und anderer (Erz-)Diözesen,
  • Fortbildungen und Fachtagungen von Fachberatungsstellen und Fachorganisationen gegen sexualisierte Gewalt sowie von spezialisierten Fachreferentinnen bzw. -referenten,
  • von der/dem Präventionsbeauftragten des Erzbistum Berlin auf Anfrage anerkannte Fortbildungen und Fachtagungen weiterer Organisationen,
  • die verantwortliche Mitarbeit an der Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung des institutionellen Schutzkonzeptes in der eigenen Einrichtung.

Kontakt

Burkhard Rooß
Präventionsbeauftragter des Erzbistums Berlin
Ahornallee 33, 14050 Berlin
Tel.: (030) 204 548 3-27
E-Mail: burkhard.rooss(ät)erzbistumberlin.de