Präventionsordnung

Zum 01. Februar 2022 hat Erzbischof Dr. Heiner Koch eine neue Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich des Erzbistums Berlin (Präventionsordnung) in Kraft gesetzt, die die von den Deutschen Bischöfen veröffentlichte Rahmenordnung Prävention von 2019 im Erzbistum Berlin umsetzt. Gleichzeitig sind überarbeitete Ausführungsbestimmungen zur Präventionsordnung in Kraft gesetzt worden.

Die wesentlichen Bausteine der Präventionsordnung sind:

  • Institutionelles Schutzkonzept
  • Personalauswahl und -entwicklung
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Gemeinsame Schutzerklärung
  • Verhaltenskodex
  • Beratungs- und Beschwerdewege
  • Qualitätsmanagement
  • Präventionsschulungen
  • Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
  • Sexuelle Bildung und sexualpädagogische Begleitung
  • Koordinationsstelle und diözesane:r Präventionsbeauftragte:r
  • Datenschutz
  • Förderungswürdigkeit

Die Präventionsordnung bezieht sich auf die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene und gilt für alle dem Erzbischof unmittelbar zugeordneten Rechtsträger, Einrichtungen und Dienststellen, insbesondere die Erzdiözese, die Kirchengemeinden und katholischen Schulen. Sie gilt außerdem für alle sonstigen kirchlichen Rechtsträger wie bspw. den Caritasverband, die Jugendverbände, alle weiteren katholischen Vereine, Geistlichen Gemeinschaften und Stiftungen, soweit sie sich zur Anwendung der Ordnung verpflichtet haben.

Katholischen Rechtsträgern, die nicht in diözesaner Zuständigkeit stehen, wie z.B. die Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts, wird die Übernahme der Präventionsordnung oder die Entwicklung eines eigenen Regelwerks dringend empfohlen.

Kontakt

Burkhard Rooß
Präventionsbeauftragter des Erzbistums Berlin
Ahornallee 33, 14050 Berlin
Tel.: (030) 204 548 3-27
E-Mail: burkhard.rooss(ät)erzbistumberlin.de